(1) Aktuell hat ein Betroffener berichtet, von der Steger Gewerbedatenverwaltung, Josephspitalstr. 15 aus München eine Rechnung über 1.428,00 EUR für einen zweijährigen Eintrag in einem Online Branchenbuch („Gelbes Branchenbuch“) erhalten zu haben. Grund hierfür ist ein angeblich unterschriebenes Formular für einen kostenpflichtigen Eintrag auf der Seite www.gewerbedaten-zentrale.at. Zum Zeitpunkt der Prüfung der Angelegenheit konnte die Seite jedoch nicht aufgerufen werden. Der Hinweis auf die Kosten für diesen Eintrag steht auf dem Formular rechts im Kleingedruckten und zwar wie folgt:
„Der Preis für diesen Service beträgt mtl. 59,50 zzgl. Mwst., die Laufzeit beträgt 24 Monate“
Allgemeiner Hinweis:
Wer das von der Gewerbedatenverwaltung („Gelbes Branchebuch“) erhaltene Formular ausgefüllt und zurückgeschickt hat und erst durch Erhalt einer Rechnung erkennt, einen (angeblich) kostenpflichtigen Vertrag über einen zweijährigen Eintrag in einem webbasierten Branchenbuch/Branchenregister abgeschlossen zu haben, obgleich dies nicht erwünscht war, sollte wie folgt vorgehen:
- Vertrag kündigen, auch fristlos
- Abgegebene Erklärung anfechten (Angabe von Gründen nicht erforderlich)
- Forderung widersprechen
- Weitergabe der personenbezogenen Daten an die SCHUFA widersprechen
Diese Erklärungen sollten unverzüglich und per Einwurf-Einschreiben abgegeben werden.
Es bestehen hier erhebliche Zweifel, dass die Kostenpflicht wirksam vereinbart und daher Vertragsbestandteil wurde. Im Zweifel sollten sich Betroffene durch einen Anwalt vertreten lassen, da die Steger Gewerbedatenverwaltung in kurzen Zeitabständen die Betroffenen mit Rechnungen und Mahnugnen überhäuft und auf diesem Wege versucht, zur Zahlung der überzogenen Forderung zu veranlassen. Allerdings gibt es Rechtsprechung, die gegen die Zulässigkeit solcher Vertragsklauseln spricht.
Rechnung der Steger Gewerbedatenverwaltung an Gewerbetreibende in Österreich!
Geschrieben von Virabell Schuster am 06. Februar 2013
Update (2): Betroffen sind auch Gewerbetreibende bzw. Freiberufler in Österreich. Wenn Sie Ihren Sitz in Österreich haben und eine Rechnung der Steger Gewerbedatenverwaltung erhalten haben, dann können Sie die Kanzlei gerne mit der Abwehr der Forderung beauftragen. Ich berate und vertrete Sie, zumal die Steger Gewerbedatenverwaltung androht, ein Verfahren in Deutschland einzuleiten. Weitere Einzelheiten können Sie oben nachlesen.
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